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der Firma Säge- und Hobelwerk FORMHOLZ GmbH, 3920 Groß Gerungs, Zwettler Straße 78 (FN 280383 d) und der  Firma FORMHOLZ Holzverarbeitung GmbH, 3920 Groß Gerungs, Wiesensfeld 1 (FN 287167 f), im Folgenden beide kurz auch FORMHOLZ genannt. Die FORMHOLZ Gruppe ist in den Geschäftsbereichen Säge- und Hobelwerk, Holz im Garten und Sägersoftware tätig.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen FORMHOLZ als Verkäuferin und deren Kunden. Soweit Rechtsgeschäfte mit Kunden im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) abgeschlossen werden, gelten diese AGB nur insoweit, soweit nicht entsprechende Schutzbestimmungen des KSchG eingreifen. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen von FORMHOLZ erfolgen ausschließlich auf­grund dieser AGB. Die österreichischen Holzhandelsusancen kommen nur subsidiär zur Anwendung. Bei abweichenden Regelungen gehen die Bestimmungen dieser AGB vor. Soweit der Käufer (Kunde) eigene AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung übermittelt, in der AGB enthalten sind. Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt, in den Geschäftsräumlichkeiten von FORM­HOLZ ausgehängt und auf der Internetadresse www.formholz.at zum kostenlosen Downloaden bereit gestellt. Sie kommen auch bei Folgegeschäften zur Anwendung. Die Geschäftsleitung von FORMHOLZ behält sich die Abänderung der AGB für den Einzelfall vor. Änderungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

2. Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von FORMHOLZ sind freibleibend und unverbindlich. Angaben und Äußerungen über Produkteigen­schaften in Prospekten, Broschüren, Preislisten etc sind unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Über­mittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch FORMHOLZ zustande. Weicht diese Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden ab, kann der Kunde innerhalb von 3 Werktagen widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag mit den Abänderungen in der Auftragsbestätigung zustande. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung von FORMHOLZ. Stillschweigen seitens FORMHOLZ gilt nicht als Zustimmung. Mitarbeiter von FORMHOLZ sind nicht zur verbindlichen Abgabe rechts­geschäftlicher Erklärungen berechtigt.

3. Lieferung / Gefahrenübergang
Soweit kein anderer Erfüllungsort im Einzelfall vereinbart wurde, gelten als Erfüllungsorte jeweils unsere Werke in Groß Gerungs und in Wiesensfeld. Wir besorgen auf Wunsch die Verladung der Ware. Die Art der Verladung ist durch den jeweiligen Spediteur oder Frachtführer zu überprüfen. Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die ordnungs­gemäße Verladung. Mit Abschluss der Verladung gehen Gefahr, Last und Zufall auf den Käufer über. Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.

4. Lieferverzug
Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die nicht durch Vorsatz oder (krass) grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden. Ebenso haften wir nicht für einen von uns unverschuldeten Lieferverzug unserer Vorlieferanten, für Lieferverzug auf Grund von Maschinenbruch, witterungsbedingten Rohstoffausfall, allgemeiner Rohstoffknappheit, höhere Gewalt, Streik und ähnliches. In diesen Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer. Wir sind aber in diesen Fällen berechtigt, die Erfüllung entsprechend der eingetretenen Lieferbehinderung hinaus zu schieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten.

5. Transport / Frachtkosten
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Transport zu Lasten und auf Kosten des Käufers. Die Verpackung wird von uns bereitgestellt (ist im Preis inbegriffen), die Entsorgung der Verpackung geht zu Lasten des Käufers. Soweit der Käufer keine bestimmte Form des Transportes wählt, sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen den Versandweg und die Versandart zu bestimmen und den Spediteur und Frachtführer auszusuchen. Wir sind nicht verpflichtet, die billigste Verfrachtung zu wählen.

6. Preise / Zahlungen
Soweit nicht anderes vereinbart ist, gelten die auf den jeweiligen Angeboten/Auftragsbestätigungen oder Konditions­listen/Preislisten von FORMHOLZ angeführten Zahlungsbedingungen. Demnach sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das von FORMHOLZ bekannt gegebene Konto spesenfrei und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ein Skonto muss im Einzelfall vereinbart werden, wobei die Skontofrist ab dem Rechnungsdatum zu laufen beginnt und ein Skonto nur abgezogen werden darf, wenn keine anderen Forderungen offen sind. Abgezogene Bankspesen bei Überweisungen werden nach verrechnet. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber und nicht an Zahlungsstatt angenommen. Allfällige Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art immer, des Käufers ist un­zulässig und bedarf einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, bei Annahme­verzug und bei Terminverlust werden Verzugszinsen von 8 % per anno über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) vereinbart. Ist der Käufer bei Erfüllung seiner Pflichten säumig, ist er verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche zweckentsprechenden gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten (Mahn­kosten, Anwaltskosten, Kosten eines Inkassobüros etc) zu ersetzen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis dahin sorgfältig zu transportieren und zu lagern und gegen sämtliche Schäden ausreichend zu versichern. Auch nach Weitergabe unserer Ware sind unsere Ansprüche aus dem Erlös der Weiterverarbeitung zu decken. Für den Fall der Zerstörung der Ware tritt der Käufer die Versicherungsleistung aus dem betreffenden Schadensfall an uns unwiderruflich ab. Zahlungen aus der Schadensregulierung sind bis zum vereinbarten Kaufpreis samt Verzugszinsen und Betreibungskosten ausschließlich an uns zu leisten. Wird unsere Ware weiterverarbeitet und mit anderen Gegenständen verbunden, sind wir Miteigentümer an der neuen Sache in der Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Im Fall der Weiterveräußerung der Ware hat der Käufer den Eigentumsvorbehalt von FORMHOLZ an den Erwerber zu übertragen. Der Käufer ist bei sonstiger Schadenersatzpflicht verpflichtet, FORMHOLZ alle notwendigen Informationen über den Weiterverkauf zu erteilen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückstellung der Ware zu begehren und anschließend mit Deckungsverkauf zu verwerten oder aber auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, wobei der Käufer sämtliche durch den Verzug entstandenen Nachteile zu ersetzen hat. Der Käufer haftet jedenfalls für den durch einen Deckungsverkauf entstandenen entgangenen Gewinn sowie für die Ver­zugszinsen und für die zweckentsprechenden, gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten.

8. Gewährleistung / Mängelrüge
Angaben über Qualität und Quantität der Ware sowie über Lieferfristen sind unsererseits unverbindlich, wenn nicht konkret anderes vereinbart wurde. FORMHOLZ leistet nur für ausdrücklich, schriftlich zugesagte Eigenschaften Gewähr. Im Übrigen leistet FORMHOLZ für allfällige Sachmängel und für einen bestimmten Ertrag keine Gewähr. Eine Bemängelung der Ware ist sofort zu erheben, wenn beide Vertragsparteien oder deren Vertreter bei der Übergabe der Ware zugegen sind und die Möglichkeit einer Überprüfung an Ort und Stelle besteht. Im Übrigen ist die Mängelrüge nach § 377 Unter­nehmensgesetzbuch (UGB) binnen sieben Werktagen nach Übergabe der Ware mittels ein­geschriebenen Briefes zu erheben. Bei Außerachtlassung dieser Bestimmung gilt die Ware als genehmigt. Sofern eine Gewährleistungspflicht von FORMHOLZ besteht, wird mangelhafte Ware nach Wahl von FORMHOLZ verbessert oder ausgetauscht. Eine Preis­minderung, Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums, Schadenersatz oder Wandlung bzw. Rücktritt vom Vertrag sind aus­geschlossen. Die Regelungen der §§ 27 bis 30 der österreichischen Holzhandelsusancen gelten subsidiär.

9. Schadenersatz / Produkthaftung
Jede Haftung von FORMHOLZ ist auf (krass) grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und überdies be­tragsmäßig auf den Warenwert begrenzt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für Mängel, Mangel­folgeschäden oder Schäden, die durch die unsachgemäße Be- oder Verarbeitung unserer Ware entstehen, haften wir nicht. Die Tauglichkeit der von uns gelieferten Ware zu dem vom Käufer gewollten Zweck wird unsererseits nicht zugesagt und geht zu Lasten des Käufers. Ansprüche auf Schadenersatz müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb von einem Jahr ab Schadenseintritt gerichtlich geltend gemacht werden. Der Käufer verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz (PHG) gegen uns. Im Falle der Weitergabe von Produkten, die mit unserer Ware – ganz oder teilweise – produziert wurden, ist er verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden und zwar auch mit dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer, sodass wir daraus unmittelbar das Recht erwerben, diesen Regressausschluss allfällig gemäß § 12 PHG Berechtigten selbständig entgegenzuhalten. Wir garantieren nicht, dass die von uns an den Käufer weitergegebene Ware auch als Teile der vom Käufer oder dessen Abnehmern hergestellten Produkte fehlerfrei im Sinn des PHG sind.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag sind der Sitz des jeweiligen FORMHOLZ-Vertragspartners in der politischen Gemeinde Groß Gerungs oder Arbesbach (Wiesensfeld). Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrags­verhältnis vereinbaren die Parteien gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm (JN) die Zuständigkeit des nach dem Sitz des jeweiligen FORMHOLZ-Vertragspartners sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes. Nach unserer Wahl kann der Auftraggeber jedoch auch an seinem all­gemeinen Gerichtsstand geklagt werden.

11. Datenschutz / Adressenänderung / Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine in Verträgen enthaltenen personenbezogenen Daten von uns automatisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Änderungen des Wohnsitzes oder der Geschäftsanschrift sind uns bekannt zu geben, andernfalls gelten Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als zugestellt. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und Planungsarbeiten bleiben geistiges Eigentum von FORMHOLZ. Der Kunde erhält keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

12. Anzuwendendes Recht
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen (Dienstleistungen) gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht und sonstiger Kollisionsnormen.

13. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unzulässig sein, wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der österreichischen Holzhandelsusancen bzw. österreichisches Recht in dieser Reihenfolge subsidiär.

 

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